Allgemeines zu WP-Wahlen
Trotz der veränderten Situation steht zu Beginn der Jahrgangsstufe 7 eine wichtige Entscheidung an. Die Gesamtschule will allen Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Begabungsschwerpunkten und Neigungen gerecht werden. Gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO SI) wählen unsere Schülerinnen und Schüler daher z.Zt. ab der 7. Klasse ihr viertes Hauptfach, das Wahlpflichtfach – kurz WP genannt – nach ihren persönlichen Interessen und Fähigkeiten.
Zur Wahl stehen derzeit die folgenden Wahlpflicht-Fächer:
Alle drei Lernbereiche sind gleichwertig. AL und NW werden dreistündig, Französisch in den Jgg. 7 und 8 zunächst vierstündig, dann in den Jgg. 8 und 9 dreistündig wöchentlich unterrichtet.
Gleichgültig für welchen dieser drei Lernbereiche Sie und Ihr Kind sich entscheiden, es können alle Schulabschlüsse der Gesamtschule (Hauptschulabschluss und mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) ohne und mit Qualifikation)
erreicht werden.
Es fällt also noch keine Vorentscheidung für die Schullaufbahn Ihres Kindes. Die WP-Entscheidung gilt für vier Jahre, also bis zum Abschluss der Sekundarstufe I (10. Schuljahr). Nur im Laufe des ersten Halbjahres der Klasse 7 können offensichtliche Fehlentscheidungen durch eine Umwahl korrigiert werden. Es ist aber nicht immer leicht, in einem anderen, bereits seit einem halben Jahr laufenden Kurs, den Anschluss zu finden.
Daher ist die richtige Wahl wichtig!
Was ist bei der Wahl zu beachten?
1. Die Abschluss-Relevanz
Neben Deutsch, Englisch und Mathe gilt WP als viertes Hauptfach. Die erreichte Note spielt eine wesentliche Rolle bei der Vergabe der Abschlüsse nach Klasse 10.
Die folgende Tabelle soll Ihnen und Ihrem Kind jetzt schon einen groben Überblick über die möglichen Abschlüsse und die dazu nötigen Voraussetzungen geben. Auf Ausgleichsmöglichkeiten in Einzelfällen können wir an dieser Stelle nicht eingehen.
2. Die Zweisprachigkeit für die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Um an allen deutschen Hochschulen studieren zu können, wird die Kenntnis von zwei Fremdsprachen verlangt. Die zweite Fremdsprache muss nicht bereits ab Klasse 7 gewählt werden. Auch ab Klasse 8 oder ab der Einführungsphase (EF) der Oberstufe (ehemals Klasse 11) besteht die Möglichkeit, eine zweite Fremdsprache zu erlernen.
Wer ab Klasse 7 die zweite Fremdsprache hier im WP-Bereich gewählt hat, hat am Ende der Klasse 10 die Zweisprachigkeit erfüllt.
Wer ab Klasse 9 die zweite Fremdsprache wählt, hat am Ende der EF die Zweisprachigkeit erfüllt.
Wer ab der EF die zweite Fremdsprache wählt, hat am Ende der Qualifikationsphase 2 (Q2, ehemals Klasse 13) die Zweisprachigkeit erfüllt.
Welches der bessere Weg zum Ziel der Erlangung der Zweisprachigkeit ist, kann nur individuell entschieden werden.
Noch Fragen?
Mit allen noch offenen Fragen können Sie sich z. B. per Mail wenden an:
- die Fachlehrerinnen und Fachlehrer
- die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
- die Beratungslehrerin Frau Otto.
Bitte machen Sie gerne Gebrauch von diesem Angebot. Es ist besser, sich jetzt Zeit für die Information zu nehmen, als nach einigen Wochen Unterricht im gewählten Fach festzustellen, dass es doch nicht das Richtige ist.
Eine Übersicht über die Noten und eine Empfehlung aus Sicht der Lehrkräfte erhalten Sie über die Klassenlehrerteams.